AGB für Werbeaufträge

1.  Werbeauftrag
Ein Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vereinbarung zwischen der vdB Public Relations GmbH und einem Unternehmer als Auftraggeber über die Veröffentlichung von Werbemitteln. Für den Werbeauftrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in den Vertrag einbezogene aktuelle Preisliste. Widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Werbeanfragen können mündlich oder in jeder anderen Form verbindlich abgegeben werden. Der Werbeauftrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform oder mit Veröffentlichung des Werbemittels durch die vdB Public Relations GmbH zustande.  

2.  Ablehnung von Veröffentlichungen
Die vdB Public Relations GmbH ist berechtigt, die Veröffentlichung von Werbemitteln abzulehnen, wenn die Veröffentlichung gegen Gesetze oder behördliche Verfügungen oder die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates verstieße. Die Veröffentlichung kann auch abgelehnt werden, wenn sie für die vdB Public Relations GmbH inhaltlich oder gestalterisch unzumutbar wäre.

3.  Kündigung von Werbeaufträgen
Werbeaufträge können nur in Textform (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber, ist die vdB Public Relations GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die vdB Public Relations GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Ersatzaufträge erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wird.

4.  Platzierung von Werbeanzeigen
Werbeanzeigen werden in der nächstfolgenden erreichbaren Nummer in der jeweiligen Gesamtausgabe der von der vdB Public Relations GmbH verlegten Druckschriften veröffentlicht, sofern nicht eine bestimmte Druckschrift, eine bestimmte Nummer bzw. eine bestimmte Ausgabe in Textform vereinbart wurde. Innerhalb der Druckschrift kann die vdB Public Relations GmbH die Platzierung frei bestimmen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist. 

5.  Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen
Entsprechend dem Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text wird die vdB Public Relations GmbH Werbemittel, die durch ihre Anordnung, Gestaltung oder Formulierung wie ein Beitrag des redaktionellen Teils erscheinen, ohne den Anzeigencharakter für den Durchschnittsleser erkennen zu lassen, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. Textteilanzeigen, d. h. solche Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen, müssen sich durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Text unterscheiden.

6. Druckunterlagen
Der Auftraggeber hat Druckunterlagen rechtzeitig vor dem in der jeweils gültigen Preisliste bzw. Werbung angegebenen Schlusstermin zu übermitteln. Die Druckunterlagen müssen den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen technischen Voraussetzungen entsprechen. Ist vereinbart, dass die vdB Public Relations GmbH die Datei der Druckvorlage vom EDV-System des Auftraggebers abruft, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Ladevorgang zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen und störungsfrei beendet werden kann. Entsprechen Druckunterlagen offensichtlich nicht den vereinbarten technischen Voraussetzungen oder sind sie offensichtlich fehlerhaft oder schlägt die Übermittlung offensichtlich fehl, soll die vdB Public Relations GmbH den Auftraggeber unverzüglich unterrichten. Druckunterlagen werden nicht zurückgesandt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingesandte Druckunterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Erscheinen der Anzeige abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die vdB Public Relations GmbH berechtigt, Druckunterlagen zu vernichten. Nach Ablauf von sechs Wochen seit Erscheinen des Werbemittels ist die vdB Public Relations GmbH berechtigt, als Datei übermittelte Druckvorlagen zu löschen.

7. Satzkosten; Anfertigung von Vorlagen und Zeichnungen; Änderung von Vorlagen
Übernimmt die vdB Public Relations GmbH auf Wunsch des Kunden die Anfertigung von Vorlagen oder Zeichnungen, erfolgt dies ausschließlich entgeltlich. Übernimmt die vdB Public Relations GmbH für den Auftraggeber die Vornahme erheblicher Änderungen an Druckvorlagen, erfolgt dies ausschließlich entgeltlich. Die vdB Public Relations GmbH behält sich sämtliche Rechte an Inhalt und Gestaltung der Werbemittel bzw. der Änderungen vor.


8. Probeabzüge und Korrekturen
Es werden keine Probeabzüge übermittelt. Vom Auftraggeber auf Basis der eingesendeten Anzeigenvorlagen gewünschte Änderungen werden nur längstens bis zum Anzeigenschlusstermin berücksichtigt. Hiernach gilt die eingesendete Vorlage als genehmigt.

9. Haftung des Auftraggebers für den Inhalt von Werbemaßnahmen
Der Auftraggeber steht gegenüber der vdB Public Relations GmbH für den Inhalt der Werbemaßnahme ein. Er garantiert, dass im Zusammenhang mit der Anzeige keine Rechte Dritter in Deutschland und in anderen Ländern der Europäischen Union verletzt werden. Die Garantie gilt insbesondere für gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die durch die Werbemaßnahme namentlich genannt oder sonst wie betroffen sind, hiermit einverstanden sind. Der Auftraggeber garantiert, dass das Werbemittel nicht gegen Rechtsvorschriften, die in Deutschland und in anderen Ländern der Europäischen Union Geltung besitzen sowie gegen Standesregeln verstößt. Die Garantie gilt insbesondere dafür, dass die Werbemaßnahme nicht gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zeitungsverlag Aachen GmbH von allen Ansprüchen und Verpflichtungen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Werbemaßnahme Dritte wegen der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden bzw. entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vdB Public Relations GmbH von allen Ansprüchen und Verpflichtungen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Werbemaßnahme wegen der Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift oder Standesregeln erhoben werden bzw. entstehen. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auf alle erforderlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung bzw. Normverletzung, insbesondere auf etwaige Ersatzansprüche Dritter, etwaige Kosten der Rechtswahrnehmung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Die Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig von einem Verschulden des Auftraggebers. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Haftung für Mängel bei der Ausführung und Gesamthaftung 
Der Auftraggeber hat das Werbemittel unverzüglich nach dem vereinbarten Termin seines Erscheinens zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der vdB Public Relations GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Werbemaßnahme als genehmigt. Der Auftraggeber verliert alle Rechte, die auf dem nicht oder zu spät gerügten Mangel beruhen. Im Falle rechtzeitiger Anzeige des Mangels gelten für die Haftung die in den nachfolgenden beiden Absätzen vereinbarten Regeln: Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Veröffentlichung des Werbemittels ein Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages. Eine darüber hinaus gehende Haftung der vdB Public Relations GmbH wird ausgeschlossen.

11. Zahlung 
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen der Ausgabe. Die Zahlungsfrist beträgt ohne Abzug 14 Tage. 

12. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung für das Werbemittel in Verzug, hat die vdB Public Relations GmbH Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens. Insbesondere ist die Forderung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Der vdB Public Relations GmbH steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers ist die vdB Public Relations GmbH berechtigt, Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen.

13. Personenbezogene Daten
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, einschließlich personenbezogener Daten, zum Zwecke der Abwicklung des Werbeauftrages automatisiert verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist insbesondere damit einverstanden, dass Daten, einschließlich personenbezogener Daten, an von der vdB Public Relations GmbH zum Zwecke der Abwicklung des Werbeauftrags beauftragte Dienstleister und Auskunfteien übermittelt werden.

14. Werbeinformationen
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die vdB Public Relations GmbH unter Verwendung der im Zusammenhang mit einem Werbeauftrag erhaltenen elektronischen Postadresse Informationen über die Veröffentlichung von Werbemitteln übersendet.

15. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person/Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz der vdB Public Relations GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Die vdB Public Relations GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag ist der Geschäftssitz der vdB Public Relations GmbH. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

16. Werbemittelbeleg
Werbemittelbelege werden mit der Rechnung versandt.             

19.02.2016 

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